Meine Philosophie

Ich bin Nürnbergerin, hier 1969 geboren, und meiner Heimatregion seither im wesentlichen treu geblieben. Nach dem Abitur am Melanchthon-Gymnasium studierte ich in Erlangen Jura, nach meiner Referendarszeit in Nürnberg und Stuttgart wurde ich im Jahr 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war seither in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien tätig, seit Oktober 2015 nun in meiner eigenen Kanzlei, damals noch in Nürnberg-Mögeldorf. Seit 01.07.2022 bin ich in Lauf an der Pegnitz ansässig. Bereits zu Beginn meiner Berufstätigkeit verlagerte ich mein Interesse hauptsächlich auf das Familienrecht und bin deshalb bereits seit dem Jahr 1999 zusätzlich auch Fachanwältin für Familienrecht.
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Meine Philosophie

Ich bin Nürnbergerin, hier 1969 geboren, und meiner Heimatregion seither im wesentlichen treu geblieben. Nach dem Abitur am Melanchthon-Gymnasium studierte ich in Erlangen Jura, nach meiner Referendarszeit in Nürnberg und Stuttgart wurde ich im Jahr 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war seither in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien tätig, seit Oktober 2015 nun in meiner eigenen Kanzlei in Nürnberg-Mögeldorf. Bereits zu Beginn meiner Berufstätigkeit verlagerte ich mein Interesse hauptsächlich auf das Familienrecht und bin deshalb bereits seit dem Jahr 1999 zusätzlich auch Fachanwältin für Familienrecht.

Dass es hierbei geblieben ist, sich allerdings die Herangehensweise im Laufe der Jahre geändert hat, hat mit mehreren Faktoren zu tun. Im Laufe meiner langen Berufstätigkeit hat sich die Rechtsprechung und die Gesetzeslage umfassend geändert. Auch die Tätigkeit des Familienrechtlers, will er nachhaltige Erfolge erzielen, hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Das wird besonders sichtbar, wenn man in gerichtlichen Verfahren auf Kollegen „alter Schule“ bzw. Kollegen trifft, die sich als Universaljuristen begreifen und die nur dann für sich einen Erfolg verbuchen können, wenn der Prozess „gewonnen“ ist. Eine solche „Kriegsführung“ entspricht allerdings nicht mehr dem Berufsverständnis der heutigen Familienrechtler.

Auch bei mir kam diese Entwicklung nicht von heute auf morgen. Dazu beigetragen hat meine zusätzliche Ausbildung zur Mediatorin, die mir neue Facetten im hochkomplexen Familienrecht eröffnet hat. Auch meine Arbeit als Verfahrensbeiständin minderjähriger Kinder in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, die mit der klassischen Anwaltstätigkeit nicht viel zu tun hat, war hier eine Weiterentwicklung. Der Verfahrensbeistand erfährt das familiäre System ganz unmittelbar, muss einerseits mit Kindern in geeigneter Form zielführende und Vertrauen bildende Gespräche führen, andererseits die familiäre Situation erkennen und beurteilen. Nicht zuletzt veränderte auch meine persönliche Situation, als ich selbst mit zwei Kindern eine Trennung und Scheidung erlebte, meinen Blick auf die Lebenssituation meiner Mandanten.

Der Jurist neigt dazu, die Lebenssachverhalte, die ihm bei einem neuen Mandat präsentiert werden, in Paragraphen einzusortieren und Anspruchsgrundlagen zu suchen. Das haben wir in Studium und Referendariat ja auch so gelernt. Wenn man aber so im Familienrecht ausschließlich vorgeht, bleiben die Möglichkeiten begrenzt, Erfolge werden nur kurzfristig, wenn überhaupt, erzielt, denn im Familienrecht sollte schon der Begriff „Erfolg“ anders definiert werden. Ein „Erfolg“ ist meiner Meinung nach dann zu verbuchen, wenn bestehende Gräben während der Beauftragung des Familienrechtlers nicht vertieft wurden, sondern das Familiensystem in seiner neuen Konstellation nachhaltig in die Lage versetzt wird zu funktionieren. Das erfordert jedoch auch vom Familienrechtler ein tiefes Verständnis für die psychologischen Mechanismen bei einer Trennung.

Im Idealfall wird der Fachanwalt für Familienrecht frühzeitig in den Trennungsprozess eingebunden und hat damit die Chance, zu einem Zeitpunkt gestalterisch Einfluss zu nehmen, zu dem die Fronten noch nicht zu stark verhärtet sind. Die Menschen, die sich an den Fachanwalt für Familienrecht wenden (müssen), befinden sich in einer Lebenskrise, sie brauchen fachkundigen, aber auch empathischen Beistand. Eine Vielzahl von geführten Gerichtsverfahren führt jedenfalls zum Ende nicht unbedingt zu einer friedlichen Koexistenz, sondern ist letztlich der Beweis, dass die Beteiligten nicht in der Lage waren, die erreichte Eskalationsstufe, notfalls mit professioneller Hilfe, wieder zu verlassen.

Zu ergänzen ist allerdings, dass nicht jeglicher Trennungsprozess am Verhandlungstisch gelöst werden kann und soll. Ich möchte meinen Mandanten nicht meine Vorstellungen überstülpen, sondern Angebote machen und Optionen erläutern. Wenn Verhandlungen nicht (mehr) in Betracht kommen, dann ist es meine Aufgabe, meinem Mandanten vor Gericht zum bestmöglichen Ergebnis zu verhelfen. Selbst ein Gerichtsverfahren kann sich aber, richtig geführt, deeskalierend auswirken.

Die Anforderungen an den Fachanwalt für Familienrecht sind also vielschichtig, aber gerade deshalb bleibt dieser Beruf für mich spannend und faszinierend.