Tätigkeitsbereiche

> Familienrecht

> Verfahrensbeistandschaften

> Mediation

> Erbrecht

Familienrecht

Viele Menschen, die sich trennen, haben das Gefühl, dass ein Berg vor ihnen liegt: was muss nun alles geregelt werden, wo sollen die Kinder zukünftig leben, wieviel Geld steht mir zu, brauche ich nun einen Ehevertrag, was passiert mit dem Haus usw. Ein frühzeitiges Gespräch mit mir hilft, Ordnung in dieser unübersichtlichen Phase herzustellen und für Klarheit zu sorgen. Der Gang zum Anwalt bedeutet keineswegs, auf einvernehmliche Lösungen mit dem Ex-Partner zu verzichten und nun etwa alles vor dem Familiengericht auszutragen. Falls es aber erforderlich ist, vertrete ich Sie selbstverständlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen rund um Familie, Trennung und Scheidung. Ich bin seit 1996 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig, seit 1999 bin ich Fachanwältin für Familienrecht.

Verfahrens-
beistandschaften

In Sorgerechts- und Umgangsverfahren stehen die Kinder im Mittelpunkt. Um ihnen eine eigene Stimme im Verfahren zu verleihen, bestellt das Familiengericht den beteiligten Kindern vom Baby bis zum Jugendlichen einen Verfahrensbeistand, den sogenannten „Anwalt des Kindes“. In dieser Funktion bin ich bereits seit vielen Jahren regelmäßig tätig. Ebenso werde ich vom Familiengericht als Ergänzungspflegerin für minderjährige Kinder bestellt, wenn die Eltern aufgrund einer Interessenkollision daran gehindert sind, ihre Kinder vor Gericht zu vertreten. Ein solcher Fall kann beispielsweise in Kindesunterhaltsverfahren eintreten, wenn die Eltern ein Wechselmodell vereinbart haben.

Mediation

Zudem biete ich zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens für alle familien- und zivilrechtlichen Konfliktlagen Mediation an. Weitere Informationen hierzu finden Sie > hier auf meiner Seite.

Erbrecht

Zusätzlich biete ich Ihnen erbrechtliche Beratung und Vertretung an, sowohl in der vorsorgenden Gestaltung als auch im Erbfall.